Bei Warenexporten nach China kommt notwendiger Weiser das Thema „chinesischer Zoll“ auf die Agenda – eine Angelegenheit, die oft zu Fragen führt. Als Spezialist im Fahrtgebiet „China“ gehört es für uns dazu, unsere Kunden in diesem Bereich zu unterstützen. 





Anhand der Dokumente – neben den oben genannten sind noch die entsprechende Ausfuhrbescheinigung und Verschiffungspapiere (Bill of Lading bzw. Air Waybill) einzureichen – bestimmt der chinesische Zoll, ob die einzuführende Ware beschaut oder anderweitig untersucht werden muss, oder ob anhand der Dokumente der Zolltarif festgelegt werden kann.

 

 

Bestimmte Warenarten benötigen ein Prüfzertifikat.

Sind die Güter für die Verwendung in China geeignet – CIQ Prüfung

Neben dem Zoll gibt es eine weitere Instanz, die entscheidend daran beteiligt ist, Waren für die Einfuhr nach China freizugeben: die CIQ-Behörde (Chinese Inspection and Quarantine). Sie prüft, ob die Ware für die Verwendung in der Volksrepublik China geeignet ist und befasst sich zum Beispiel mit Waren, für die zur Einfuhr eine Prüfbescheinigung wie das CCC Zertifikat notwendig ist. Das trifft etwa bei Maschinen zu, bei denen beispielsweise nachgewiesen sein muss, dass die Stromspannung zum chinesischen Stromsystem passt und dass der Betrieb der Maschinen mit dem gängigen lokalen Sicherheitsbestimmungen überein stimmt. Aber auch nicht elektrische Geräte, wie zum Beispiel Feuerlöscher, unterliegen der Zertifikatspflicht.


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