Bei Warenexporten nach China kommt notwendiger Weiser das Thema „chinesischer Zoll“ auf die Agenda – eine Angelegenheit, die oft zu Fragen führt. Als Spezialist im Fahrtgebiet „China“ gehört es für uns dazu, unsere Kunden in diesem Bereich zu unterstützen.
Wie funktioniert also die Prüfung bei der Wareneinfuhr nach China? Eine pauschale Aussage lässt sich dazu nicht treffen, denn das Zollsystem ist in der Tat komplex und der Prüf- bzw. Freigabeprozess ist abhängig von der Art der Warensendung bzw. den Gütern, die nach China importiert werden sollen, ebenso wie von der Art der Einfuhr z.B.
Wichtig für Versender zu wissen:
Für den zweiten Punkt werden die Handelsrechnung und die Packliste auf Vollständigkeit geprüft. In der Handelsrechnung ist es notwendig, den HS Code (Harmonized System), den Einzelwert und eine genaue Warenbeschreibung eines jeden Artikels der Sendung aufzuführen. Bei der Packliste ist zu beachten, dass Brutto- und Nettogewicht sowie die Verpackungsart für jeden Artikel ausgewiesen sind. Beide Dokumente müssen mindestens in englischer Sprache aufgemacht sein. Bei der Prüfung spielt neben den Inhalten als solchen auch die „Konsistenz der Angaben“ eine Rolle. Deshalb empfehlen wir, in den Dokumenten genau auf eine einheitliche Schreibweise aller Angaben zu achten.
Anhand der Dokumente – neben den oben genannten sind noch die entsprechende Ausfuhrbescheinigung und Verschiffungspapiere (Bill of Lading bzw. Air Waybill) einzureichen – bestimmt der chinesische Zoll, ob die einzuführende Ware beschaut oder anderweitig untersucht werden muss, oder ob anhand der Dokumente der Zolltarif festgelegt werden kann.
Bestimmte Warenarten benötigen ein Prüfzertifikat.
Sind die Güter für die Verwendung in China geeignet – CIQ Prüfung
Neben dem Zoll gibt es eine weitere Instanz, die entscheidend daran beteiligt ist, Waren für die Einfuhr nach China freizugeben: die CIQ-Behörde (Chinese Inspection and Quarantine). Sie prüft, ob die Ware für die Verwendung in der Volksrepublik China geeignet ist und befasst sich zum Beispiel mit Waren, für die zur Einfuhr eine Prüfbescheinigung wie das CCC Zertifikat notwendig ist. Das trifft etwa bei Maschinen zu, bei denen beispielsweise nachgewiesen sein muss, dass die Stromspannung zum chinesischen Stromsystem passt und dass der Betrieb der Maschinen mit dem gängigen lokalen Sicherheitsbestimmungen überein stimmt. Aber auch nicht elektrische Geräte, wie zum Beispiel Feuerlöscher, unterliegen der Zertifikatspflicht.
Wichtig für Versender zu wissen:
Ob und wenn ja welche Zertifikate für die Einfuhr der betreffenden Waren beigebracht werden müssen, sollte deutlich vor der Versandplanung geklärt und entsprechende Zertifikate besorgt werden – um Verzögerungen, etwaigen Mehrkosten bei der Einfuhr oder gar einer Zurückweisung der Ware vorzubeugen.